Meldestellen
laut Hinweisgeberschutzgesetz
In unserem Unternehmen legen wir großen Wert auf ein faires und gesetzkonformes Miteinander. Daher ist es und besonders wichtig, dass keine Rechtsverstöße - sei es Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten - aus unserem Unternehmen heraus begangen werden.
Das Hinweisgeberschutzgesetz, das am 2. Juli 2023 in Kraft getreten ist, stellt sicher, dass Hinweise auf mögliche Verstöße vertraulich gemeldet und geprüft werden können. Es schützt insbesondere die Identität der hinweisgebenden Person und soll verhindern, dass Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber Nachteile durch ihre Meldung erledigen.
Meldungen können nicht nur von Mitarbeitenden unseres Unternehmens erfolgen, sondern auch von weiteren Personen, die in beruflichem Zusammenhang mit uns stehen (z.B. Angehörige von Partnerunternehmen, Nachunternehmer, Lieferanten oder Projektbeteiligte.)
Damit möchten wir ein hohes Maß an Rechtssicherheit gewährleisten und allen Beteiligten die Möglichkeit gebe, Bedenken oder Verstöße ohne Angst vor negativen Konsequenzen mitzuteilen.
Was kann gemeldet werden?
- Verstöße, die strafbewehrt sind (z.B. Betrug gemäß § 263 StGB oder Bestechlichkeit oder Bestechung im geschäftlichen Verkehr gemäß § 299 StGB)
- Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient (z. B. Bußgeldvorschriften zum Arbeitsschutz gemäß § 25 Arbeitsschutzgesetz)
- sonstige Verstöße, die insbesondere folgende Rechtsgebiete betreffen:
- Öffentliches Auftragswesen
- Bekämpfung von Geldwäsche
- Terrorismusfinanzierung
- Datenschutz
- Informationssicherheit
- Produktsicherheit und -konformität
- Umweltschutz
- Kartellrecht
- Verfehlungen, die gegen unser Wertemanagement verstoßen (z.B. Me Too-Vorfälle, Verstöße gegen das Alkoholverbot, Mobbing, Beleidigungen)
Interne Meldestelle
Andrea Geltl
Personalabteilung
andrea.geltl@geltl-tiefbau.de
- Auf dem Postweg an Geltl Tiefbau GmbH, Untermantelkirchen 10, 93348 Kirchdorf
- Oder direkt hier über das Formular:
Die Hinweise werden vertraulich behandelt und können anonym oder mit Absender erfolgen.
Selbstverständlich bleibt es dem Hinweisgebenden zudem noch überlassen, den Hinweis mündlich oder in anderer Schriftform offiziell an die Firma Geltl zu richten.
Das Hinweisgeberschutzgesetz, das am 2. Juli 2023 in Kraft getreten ist, stellt sicher, dass Hinweise auf mögliche Verstöße vertraulich gemeldet und geprüft werden können. Es schützt insbesondere die Identität der hinweisgebenden Person und soll verhindern, dass Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber Nachteile durch ihre Meldung erledigen.
Meldungen können nicht nur von Mitarbeitenden unseres Unternehmens erfolgen, sondern auch von weiteren Personen, die in beruflichem Zusammenhang mit uns stehen (z.B. Angehörige von Partnerunternehmen, Nachunternehmer, Lieferanten oder Projektbeteiligte.)
Damit möchten wir ein hohes Maß an Rechtssicherheit gewährleisten und allen Beteiligten die Möglichkeit gebe, Bedenken oder Verstöße ohne Angst vor negativen Konsequenzen mitzuteilen.
- Verstöße, die strafbewehrt sind (z.B. Betrug gemäß § 263 StGB oder Bestechlichkeit oder Bestechung im geschäftlichen Verkehr gemäß § 299 StGB)
- Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient (z. B. Bußgeldvorschriften zum Arbeitsschutz gemäß § 25 Arbeitsschutzgesetz)
- sonstige Verstöße, die insbesondere folgende Rechtsgebiete betreffen:
- Öffentliches Auftragswesen
- Bekämpfung von Geldwäsche
- Terrorismusfinanzierung
- Datenschutz
- Informationssicherheit
- Produktsicherheit und -konformität
- Umweltschutz
- Kartellrecht
- Verfehlungen, die gegen unser Wertemanagement verstoßen (z.B. Me Too-Vorfälle, Verstöße gegen das Alkoholverbot, Mobbing, Beleidigungen)
Interne Meldestelle
Andrea GeltlPersonalabteilung
andrea.geltl@geltl-tiefbau.de
- Auf dem Postweg an Geltl Tiefbau GmbH, Untermantelkirchen 10, 93348 Kirchdorf
- Oder direkt hier über das Formular: